Zu unserem Bedauern müssen wir leider dem geneigten Leser mitteilen, dass es sich bei dem unten stehenden Artikel um einen Aprilscherz gehandelt hat. Aber gute Idee, oder?
Bundestag beschließt Rentenanpassung für aktive Feuerwehrmitglieder.
Das “ Gesetz zur Stärkung der Hilfsorganisationen HioStäG “ ,welches Bundesministerin für Arbeit und Soziales in den Bundestag eingebracht hatte, wurde von der überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten in letzter Lesung vom 1. April 2017 mit großer Mehrheit verabschiedet.
Kernpunkte des Gesetzes ist die Anerkennung von aktiven Jahren in einer Hilfsorganisation der BOS bei der Altersrente, für jedes aktiv geleisteten Dienstjahr. Bei den freiwilligen Feuerwehren beginnt die aktive Anrechnungszeit ab dem 17. Lebensjahr. Ab 1. Juli 2017 wird die Rentenzahlung bei voller Rentenleistung einen Monat früher als die Regelarbeitszeit gewährt. Dies bedeutet in der Praxis bis zu 43 Monate früher.
Laut Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, ist dieses Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung zur Anerkennung des Ehrenamtes für die Bundesrepublik Deutschland. Langfristiges Ziel sei es jedoch, diese Regelung bereits ab dem Beitritt zur öffentlich - rechtlichen Einrichtung Kinderfeuerwehr, also ab dem 6. Lebensjahr, festzuschreiben. “Es ist höchste Zeit, das die Sonntagsreden aufhören, und die Montagstaten folgen”.
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